Entziehung des Besitzes

Entziehung des Besitzes
сущ.
юр. прекращение владения

Универсальный немецко-русский словарь. . 2011.

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  • Verbotene Eigenmacht — Die verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB) ist die Beeinträchtigung des unmittelbaren Besitzes durch widerrechtliche Entziehung oder Störung. Sie löst unterschiedliche Rechtsfolgen wie zum Beispiel das Selbsthilferecht des Besitzers und des… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz — (Possessio), die tatsächliche Herrschaft über eine Sache, verbunden mit dem Willen, dieselbe für sich, als seine eigne, oder für einen andern, als eine fremde, zu haben. Vielfach tragen wir aber das Wort B. auf die Sache selbst über und nennen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Personensorge — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Personensorgerecht — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Elterliche Sorge (bis 1980: Elterliche Gewalt) ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht; umgangssprachlich wird… …   Deutsch Wikipedia

  • Elterliche Sorge (Deutschland) — Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht. Er wurde in Deutschland 1980 mit der Reform der elterlichen Sorge eingeführt. Vorher benutzte das Gesetz den Begriff „elterliche Gewalt“. Umgangssprachlich wird kurz vom… …   Deutsch Wikipedia

  • Spolienklage — Spolienklage, Klage wegen Beraubung od. unrechtmäßiger Entziehung des Besitzes resp. Eigenthums, od. Verhinderung an Ausübung einer Gerechtsame, welche der Verhinderte od. Beraubte (Spoliat) gegen den Thäter (Spoliant) erhebt. Sie stammt aus dem… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Ostfriesisches Landrecht — Das Ostfriesische Landrecht wurde 1518 unter dem Grafen Edzard I. für die Grafschaft Ostfriesland konzipiert. Nahezu 300 Jahre bildete es das formell gültige Landesrecht. Gedruckt wurde es erstmals 1746 in preußischer Zeit: Auf Wunsch und… …   Deutsch Wikipedia

  • Störer — ist ein Rechtsbegriff, der vorwiegend im Verwaltungsrecht und im Sachenrecht angewendet wird. Inhaltsverzeichnis 1 Verwaltungsrecht 2 Sachenrecht 3 Literatur 4 …   Deutsch Wikipedia

  • Besitz (Deutschland) — Eine genaue Definition des Besitzbegriffes nach deutschem Recht lässt sich nicht aus der rechtlichen Regelung des § 854 Abs. 1 Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) herleiten, sondern ist von der Rechtsprechung und Literatur entwickelt worden.… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzer — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia

  • Besitzkehr — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Begriff Besitz, die gleichnamige Gemeinde im Landkreis Ludwigslust siehe unter Besitz (Mecklenburg). Der Begriff Besitz bezeichnet im Sachenrecht die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache… …   Deutsch Wikipedia


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